Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt.[1] Verkürzt wird auch vom Einheitstag gesprochen.[2] Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“[3] „vollendet“ wurde.[4] Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen, was besonders mit dem ab 1815 bestehenden Deutschen Bund populär wurde. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.
Vor 1871 wurde in den deutschen Einzelstaaten und Regionen hauptsächlich der verschiedenen Krönungstage gedacht. Nach der Vereinigung Deutschlands – der Reichseinigung 1870 (Kaiserbrief) und der Reichsgründung zum Kaiserreich 1871, wurde ebenfalls noch kein allgemeiner Nationalfeiertag festgelegt. Allerdings wurde jährlich der Sedantag am 2. September gefeiert, an dem die französische Hauptarmee 1870 im Deutsch-Französischen Krieg kapituliert hatte. Kaiser Wilhelm I. bewilligte ihn jedoch nie als offiziellen Feiertag.
Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR gesetzlicher Feiertag, ebenfalls mit dem Namen „Tag der deutschen Einheit“ (mit kleinem „d“).[8] Seit 1963 war er durch Proklamation des Bundespräsidenten „Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes“.[9] Im Jahr der deutschen Wiedervereinigung gab es 1990 den „Tag der deutschen Einheit“ am 17. Juni und den „Tag der Deutschen Einheit“ (mit großem „D“) am 3. Oktober. In der DDR war der 7. Oktober, der Tag der Staatsgründung im Jahr 1949, Nationalfeiertag (Tag der Republik)
Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls von 1989, der 9. November, als Nationalfeiertag in der Diskussion. Wegen der Datumsgleichheit mit der Reichspogromnacht 1938 galt dieses Datum als ungeeignet (vgl. auch 9. November (Deutschland)). Der Artikel 2 des Einigungsvertrages erklärte den 3. Oktober als (neuen) „Tag der Deutschen Einheit“ (nunmehr mit großem „D“) zum gesetzlichen Feiertag.[11] Er ist der einzige Feiertag nach Bundesrecht. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.