Bundesfeiertag (französisch Jour de la fête nationale, italienisch Giorno della festa nazionale, Rumantsch Grischun Di da la festa naziunala) ist die offizielle Bezeichnung des Nationalfeiertages der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Üblicher im Schweizer Standarddeutschen sind die Bezeichnungen 1. August beziehungsweise Bundesfeier. Er gedenkt des Bundesbriefs, abgeschlossen Anfang August 1291. Der Tag wird seit 1891[1] in der gesamten Schweiz am 1. August gefeiert und ist dort ein gesetzlicher Feiertag. Der 1. August als Datum des Rütlischwurs ist jedoch historisch nicht belegt. Im Bundesbrief heisst es «im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.»
Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den 1. August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging.
Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis Datum des Rütlischwurs (8. November 1307) als Geburtsstunde der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf UR im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütlischwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Bundesfeiertag.
Das 1909 gegründete Bundesfeierkomitee (heute Pro Patria) begann 1910 mit der Herausgabe von Bundesfeier-Postkarten zur Beschaffung finanzieller Mittel für gemeinnützige Zwecke, etwa für das Schweizerische Rote Kreuz oder die Mütterhilfe. 1923 kam das offizielle 1.-August-Abzeichen hinzu, 1938 ergänzt durch die Bundesfeier-Briefmarke mit Taxzuschlag als drittem Sammlungsmittel. Die Bundesfeierkarten wurden 1960 eingestellt, während der Verkauf von Abzeichen und Briefmarken durch Schulkinder bis heute weitergeführt wird. Seit 1992 unterstützt die Stiftung Pro Patria damit die Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften und Baudenkmälern.[1]
Seit dem 1. Juli 1994[2] ist der Schweizer Nationalfeiertag gesamtschweizerisch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)» am 26. September 1993 angenommen hatte (vgl. Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung). Zuvor hatte der Tag lediglich in einigen Kantonen diesen Status. 1993 fand erstmals der seither zur Tradition gewordene 1.-August-Brunch auf einzelnen Bauernhöfen statt. 2007 empfingen 420 Bauernbetriebe insgesamt 200'000 Gäste. An diesem Bauernhof-Frühstück werden vor allem Milch, Müesli, Früchte, frischer Zopf, 1.-August-Weggen, Käse, Wurst und hausgemachte Rösti angeboten. Der Brunch wird vom Schweizerischen Bauernverband koordiniert.