Der österreichische Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem Tag, an dem 1955 das Gesetz zur österreichischen Neutralität beschlossen wurde. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs[7] durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)
Die meiste Zustimmung fand die Variante 26. Oktober, und so beschloss sie der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat.[8] Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:
„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:“